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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über Kanus, Kajaks und Zubehör Vermietung
1. Vertragsparteien
Vertragspartner sind die Wassersport-Danner Inh. Roland Buch, Kanalstrasse 10a, D-65582 Diez,
Tel.: 06432-81389, Fax: 06432-83450,
folgend "WSD" genannt und der Mieter.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen allgemeinen Mietbedingungen, folgend "AGM" genannt. WSD überlässt dem Kunden die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Kanus nebst Zubehör, folgend "Mietgegenstand" genannt zur Nutzung auf der Lahn, nach Absprache auch auf anderen europäischen Gewässern und hält sie während der Dauer des Mietverhältnisses in Stand. Der Mietgegenstand wird von WSD zum in der Buchungsbestätigung festgelegten Zeitpunkt an dem dort angegebenen Ort zur Verfügung gestellt.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt
durch telefonische, schriftliche oder elektronische (eMail oder Buchungsformular
auf der Homepage) Anfrage und die schriftliche oder elektronische
Buchungsbestätigung (eMail) durch den Vermieter, spätestens jedoch mit
Bereitstellung der Leistung zustande.
Die Buchungsbestätigung wird in einfacher Ausfertigung an den Mieter gesendet
und beinhaltet alle Details der gebuchten Leistungen (insbesondere Dauer der
Überlassung, Leistungsumfang, Vergütung, Ort und Zeit der Übergabe und der
Rückgabe). Die Buchungsbestätigung ist für den Umfang der Leistungen
ausschließlich maßgeblich. Der Mieter wird WSD umgehend auf etwaige
Unrichtigkeiten hinweisen.
Ein Exemplar der Buchungsbestätigung ist umgehend, jedoch spätestens vor
Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung, vom Mieter unterschrieben an den
Vermieter zurückzugeben.
4. Vergütung, Anzahlung, Zahlungsbedingungen
4.1 Der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Mietpreis ist bis zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel, bei der Übergabe des Mietgegenstands zu zahlen:
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen ist, der Mietpreis spätestens am Tag der Übergabe des Mietgegenstands vor Ort an WSD zu zahlen.
4.3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Mieter nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur auf Grund von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
4.4 Umsatzsteuer
Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung gesetzlich
gültigen MwSt.
5. Verzug
5.1 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziff. 4 dieser AGM in Verzug und ist WSD ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, ist WSD berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Schadensersatz in zu verlangen. Der Betrag ist höher, bzw. niedriger anzusetzen, wenn WSD einen höheren, bzw. der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweist.
5.2 Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann WSD unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte aus Verzug gegenüber dem Mieter einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz geltend machen. Ziff. 5.1 der AGM gilt insoweit entsprechend.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zu übernehmen und den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand, sowie vollständig zurückzugeben.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet die vereinbarte Vergütung gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu zahlen.
6.3 Der Mieter nutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr und ist für alle dabei von ihm verursachten Schäden selbst haftbar. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften insoweit für ihre Kinder. Der Mieter verpflichtet sich daher insbesondere zu seiner eigenen Sicherheit, auf dem Wasser eine Schwimmweste zu tragen. Schwimmwesten werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten nach der Buchung durch den Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellt.
6.4 Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln, Beschädigungen zu vermeiden, sowie Verlusten vorzubeugen. Für verloren gegangene Gegenstände und Beschädigungen des Mietgegenstands, gleich welcher Art, ist der Mieter in vollem Umfang ersatzpflichtig. Insbesondere hat der Mieter sicherzustellen, dass der Fluß über einen ausreichenden Pegelstand verfügt und wird Stellen mit nicht ausreichendem Wasserpegel, Stromschnellen, Wehre sowie sonstige gefährliche Stellen meiden. Der Mieter wird etwaige Beschädigungen und Verluste ohne gesonderte Anfrage gegenüber WSD mitteilen.
6.5 Der Mieter ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Verkehr auf Bundeswasserstraßen (Lahn, ab Km -84,1) zu beachten, siehe hierzu "Merkblatt für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Lahn, Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz". Hierzu zählt auch das Verbot des Alkoholkonsums (nach den Grundsätzen, die aus der Straßenverkehrsordnung bekannt sind), soweit dies durch den Bootsführer geschieht. Weiterhin sind die für den befahrenen Bereich gültigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß den behördlichen Verordnungen des Regierungspräsidiums Rhein-Lahn Kreis zu beachten (Bestandteil der ausführlichen Paddeleinweisung vor Beginn der Kanu tour). Für die Beschaffung ergänzender Informationen ist der Mieter verantwortlich.
6.6 Der Mieter verpflichtet sich, die Lahn, alle Ausstiegs-, Rast- und Übernachtungsplätze (nur offiziell genehmigte Zelt- und Campingplätze an der Lahn) sauber zu halten und keinen Müll in der Natur zu hinterlassen. Entsorgen Sie Ihren Müll bitte in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Ebenso ist es verboten, an den Ausstiegs- und Rastplätzen sowie den Zelt- und Campingplätzen an nicht extra hierfür vorgesehenen Stellen ein offenes Feuer zu machen.
Darüber hinaus wird der Mieter nachstehende Regelungen und Hinweise beachten:
6.7 Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, auch alle sonst, zur Vertragsdurchführung erforderlichen, Mitwirkungspflichten unentgeltlich zu erbringen.
6.8 Soweit und solange der Mieter seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht
ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist WSD von der Erfüllung
ihrer davon betroffenen Verpflichtung befreit. Eine diesbezügliche
Nichterfüllung wird vom Mieter nicht als Verletzung dieser Vereinbarung
angesehen und berechtigt den Mieter nicht zu einer Kündigung dieses Vertrages,
bzw. weitergehenden Ansprüchen. Der Mieter ist verpflichtet, die hieraus
entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden (z.B. Bußgelder)
zu tragen.
7. Überlassung an Dritte
Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand ohne vorherige Erlaubnis der WSD Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Bei Verweigerung der Erlaubnis steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
8. Gewährleistung
8.1 Der Mieter wir den Mietgegenstand vor Mietantritt sorgfältig auf Mängelfreiheit prüfen und den Vermieter auf etwaige Mängel unverzüglich hinweisen.
8.2 Ist der überlassene Mietgegenstand mit Mängeln behaftet, so hat hat der Mieter, sofern er seiner Verpflichtung aus Ziff. 9.1 der AGM nachgekommen ist, unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz im Umfang der Ziff. 10 der AGM, das Recht, die Beseitigung der Mängel zu verlangen.
9. Haftung
Die Nutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
10. Höhere Gewalt
10.1 Wird die Durchführung des Mietvertrags durch höhere Gewalt, wie behördliche Untersagung das jeweilige Gewässer wegen Hochwasser zu befahren, Gefahr von Beschädigung des Mietgegenstands wegen eines zu niedrigen Pegelstands, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, oder vergleichbaren Ereignisse, unmöglich, so können sowohl WSD, wie auch der Mieter bis zur Übergabe des Mietgegenstands, sollte eine Umbuchung des Vertrags nicht möglich sein, den Vertrag kündigen.
10.2 Als höhere Gewalt gelten jedoch insbesondere nicht:
11. Beendigung, Rückgabe
11.1 Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Mietgegenstand an dem in der Buchungsbestätigung aufgeführtem Platz an Land zu bringen, dort ordnungsgemäß, d.h. ohne Beschädigungen oder Verluste, dem Vermieter zu übergeben.
11.2 Für ein stark verunreinigt zurückgegebenes Kajak / Kanu werden dem Mieter die Reinigungskosten berechnet.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame, bzw. durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12.2 Sofern gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Wetzlar. Es gilt deutsches Recht.
12.3 Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen.
12.4 Der Mieter kann die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WSD auf einen Dritten übertragen.
12.5 Änderungen oder Ergänzungen der Buchungsbestätigung oder dieser AGM bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung selbst.
Stand der Allgemeinen Mietbedingungen: 15. März 2012
Gerichtsstand ist Diez
Bei
Interesse:
oder
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